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Dez


12

Benötigt man eine Baugenehmigung für einen Anbaubalkon?


Haus mit Balkon
 

Benötigt man eine Baugenehmigung für einen Anbaubalkon?



Ein schöner Balkon kann einem Haus den letzten Schliff geben und darüber hinaus die Immobilie nicht nur optisch stark aufwerten. Bevor man sich jedoch voller Enthusiasmus in die Bauplanung begibt, sollte unbedingt die rechtliche Situation vorab geprüft werden.
 

Ist der Bau eines Balkons genehmigungspflichtig?

Baugenehmigungen sind immer dann notwendig, wenn permanente Änderungen an einem Bauwerk durchgeführt werden. Unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Erweiterung bzw. Erneuerung handelt.


Bei Balkonen ist dies jedoch so eine Sache, die pauschal nicht beantwortet werden kann. Ob eine Baugenehmigung notwendig ist, hängt von vielen verschieden Faktoren ab:

 
  1. In welchem Bundesland man sich befindet,
  2. In welcher Kommune man sich befinden,
  3. Bestehen bestimmte Regularien hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes
  4. Besteht Denkmalschutz, Ensembleschutz, Quartierschutz, Fassadenschutz,
  5. Um welche Art von Balkon handelt es sich (z.B. auskragend),
  6. Gilt der Balkon als untergeordnetes oder wichtiges Bauteil,
  7. Bestehen Einschränkungen im Bebauungsplan
  8. Müssen Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden,
  9. Muss die Hausgemeinschaft (Eigentumswohnung) befragt werden,
  10. usw.


Wir empfehlen dir im ersten Schritt, dich an das für deinen Wohnort zuständigen Bauamt zu wenden und zu prüfen, ob das Projekt verfahrensfrei, genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. Vielleicht hast du Glück. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, hat der Gesetzgeber bei einigen einfachen Bauvorhaben für Bauherrn eine Erleichterung vorgesehen. In diesen Fällen muss kein Bauantrag gestellt werden.

 

Wann gilt ein Bauvorhaben als “verfahrensfrei” und wann als “genehmigungsfrei”?



Verfahrensfrei sind Bauvorhaben, für die keine Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden müssen. Sie dürfen ohne Anzeigepflicht errichtet werden, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Brandschutzes und des Bebauungsplans eingehalten werden.


Auch bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen ist keine Baugenehmigung notwendig. Im Unterschied zu verfahrensfreien Projekten müssen die Bauvorhaben beim Bauamt allerdings angemeldet werden. In diesem Fall genügt es jedoch, einen einfachen Bauantrag beim Amt einzureichen und schriftlich zu bestätigen, dass die baulichen Veränderungen alle rechtlichen Vorschriften einhalten. Bei diesem vereinfachten Verfahren findet zwar keine detaillierte Prüfung seitens des Bauamts statt, ein rechtsgültiger, örtlicher Bebauungsplan sollte für das Grundstück aber unbedingt vorliegen.


Unserer Erfahrung, sind in den meisten Regionen Bauvorhaben im Zusammenhang mit Balkonen in der Tat genehmigungspflichtig. Immerhin kann der Anbau, je nach Balkontyp, Auswirkungen auf die Statik eines Gebäudes mit sich bringen. Somit müssen alle sicherheitsrelevante Standards erfüllt sein.

Ist eine Balkonerweiterung genehmigungspflichtig?

Auch bei einer Balkonerweiterung wird eine bauliche Veränderung durchgeführt, die sich auf die Statik des Gebäudes auswirken kann. Die Anforderungen ähneln daher den oben genannten Punkten.


Wenn du die Vergrößerung eines bestehenden Balkons planst, wird in den allermeisten Fällen eine Überprüfung durch einen anerkannten Statiker notwendig.



Wie erhält man eine Baugenehmigung für einen Anbaubalkon?


Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss zunächst ein Bauantrag gestellt werden. Wende dich hierfür am besten an einen ortsansässigen Architekten oder Bauingenieur. Er bzw. sie wird für dich die notwendigen Formulare für den Bauantrag ausfüllen, eine Zeichnung zum Objekt erstellen sowie einen Lageplan einreichen. Weiterhin muss eine statische Berechnung zu deinem Balkon oder den Balkonen den Antragsunterlagen beigefügt
werden.

Die folgenden Unterlagen werden benötigt:

  • eine detaillierte Baubeschreibung
  • ein amtlicher Lageplan
  • eine Bauzeichnung mit Unterschrift von einem Architekten oder Bauingenieur
  • ein offizielles Gutachten zur Statik inklusive einer Prüfstatistik
  • ausgefüllter Bauantrag


Übrigens: Beim Kauf eines Balkons über deinbalkon.de kannst du von uns eine Statik zu deinem Balkon hinzubuchen und unser kostengünstiger Bauantragsservice übernimmt deinen Bauantrag.

Abstände zum Nachbargrundstück

In Deutschland ist es allgemein nicht gestattet, dass ein Balkon unmittelbar an der Grundstücksgrenze abschließt. Bei Anbauten gibt es verbindliche Grenzabstände einzuhalten, die aus einem s.g. B-Plan entnommen werden können. Schau am besten im Bebauungsplan nach, wie groß der Grenzabstand sein muss. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung in der klar geregelt wird, wie große die Abstandsflächen zwischen Bauwerken mindestens sein müssen. Laut Baurecht gilt:
  • Die Abstandsfläche eines Gebäudes erstreckt sich über die volle Breite einer Fassade.
  • Der mindestens einzuhaltende Abstand entspricht der Gebäudehöhe, multipliziert mit einem Wert zwischen 0,25 und eins, je nach Bundesland und der Frage, ob sich das Grundstück im Kerngebiet oder am Rand einer Kommune befindet.
  • Der Mindestabstand beträgt in der Regel zweieinhalb bis drei Meter.

Quelle: www.bauen.de



Genehmigung von Bauvorhaben bei Eigentümergemeinschaften
Bei Eigentumsgemeinschaften ist die Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben ebenso wichtig, wie die behördliche Baugenehmigung selbst. Bedenke, dass jeder Eigentümer ein Vetorecht hat und damit das Bauvorhaben ablehnen kann. Um nicht Bredouille zu kommen, empfehlen wir dir vorab, möglicherweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung, eine schriftliche Genehmigung aller Parteien einzuholen. Dies kann in auch Form einer Abstimmung erfolgen, die dann von der Hausverwaltung in einem Beschluss rechtlich bindend verschriftlicht wird.
Wir hoffen, dass wir dir mit unserem Artikel weiterhelfen können. Wenn du Fragen in diesem Zusammenhang und zu unseren Balkonen hast, kannst du uns gerne kontaktieren.

 


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